Allgemeine Geschäftsbedingungen von korrekto
§ 1 Geltung
1. Für Leistungen in den Bereichen Förderunterricht bzw. Lektorat (einschließlich Korrektorat, Text- und Datenerfassung, Layout und Informationsdienst) des Einzelunternehmens korrekto von Dr. Manfred Ecker - nachfolgend Anbieter genannt - gegenüber dem Kunden gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
§ 2 Auftragserteilung
1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn vom Kunden ein schriftlicher Auftrag vorliegt.
Im Falle von Lektoratstätigkeiten verpflichtet sich der Kunde, das Dokument entweder sofort bei Auftragserteilung oder zu einem vereinbarten Termin einzureichen. Nachteile, die aus der Nichteinhaltung resultieren, hat der Kunde zu tragen. Bei Erstaufträgen kann der Anbieter eine Kopie des Perso- nalausweises bzw. einer Universitätsbescheinigung (z. B. Studentenausweis) als Teil der Auftragsbestätigung verlangen.
Im Falle von Förderunterricht verpflichtet sich der Kunde durch den Vertragsabschluss zur Abnahme von 4 Unterrichtsterminen bzw. zu einem Unterrichtsumfang von 1 Monat mit mindestens einem Termin/Woche. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Unterricht findet auch in den Ferien statt, auf Wunsch auch in den Sommerferien. Firmenbedingter Unterrichtsausfall wird erstattet.
2. Die vereinbarte Lieferzeit von Dokumenten beginnt mit dem Datum der erfolgten Auftragserteilung.
3. Der Auftragsbearbeitung liegen die unter dem Anbieter zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgewiesenen Dienstleistungsmerkmale zugrunde. Abweichende und ergänzende Auftragsinhalte sind schriftlich zu vereinbaren.
4. Sofern Texte zu erstellen sind, erkennt der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe an, dass diese nicht für Prüfungszwecke verwendet werden dürfen.
5. Der Kunde muss während der Auftragsbearbeitung telefonisch erreichbar sein. Sollte der Kunde nicht telefonisch erreichbar sein, kann die Bearbeitungszeit unter Umständen nicht eingehalten werden.
§ 3 Lieferung, Eigentumsvorbehalt
1. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das bearbeitete Dokument an den Kunden versandt worden ist. Dies gilt auch für den Versand als E-Mail-Dateianhang. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die Wahrung der vereinbarten Lieferzeit.
Im Falle von Förderunterricht gilt die vereinbarte Leistung mit der Durchführung der vereinbarten Unterrichtseinheiten als erbracht. Eine definitive Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
2. Bei umfangreichen Aufträgen können Teillieferungen vereinbart werden. Innerhalb der regulären Bearbeitungsfrist ist der Anbieter zu Teillieferungen berechtigt.
3. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der dem Kunden erbrachten Dienstleistung und Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 4 Preis, Rechnung, Zahlungsziel
1. Die Höhe des Rechnungsbetrages richtet sich nach den unter www.korrekto.de (Dr. Manfred Ecker) bzw. auf dem Auftragsformular zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgewiesenen Preisen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt im Falle von Lektoratstätigkeiten gleichzeitig mit der Übersendung der bearbeiteten Dokumente. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Rechnungsstellung fällig. Hat der Rechnungsbetrag den Anbieter nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Förderunterricht erfolgt gegen Vorkasse, wobei monatlich abgerechnet wird.
3. Ist der Auftraggeber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig, erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
4. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten bzw. ausgelieferten Textmenge vereinbart werden.
5. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Anbieter Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der Anbieter das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen. Der Anbieter behält sich bei Zahlungsverzug vor, die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.
§ 5 Rücktritt
1. Ist ein vereinbarter Liefertermin absehbar nicht einzuhalten oder sind die vereinbarten Preise auf Grund höheren Arbeitsaufwandes (z.B. ansteigende Fehlerhäufigkeit innerhalb eines umfangreichen Textes), wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Sollte eine Einigung auf einen neuen Termin bzw. auf einen Preis nicht gelingen, so hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Im Falle von Förderunterricht kann der Auftraggeber vom Auftrag insofern zurücktreten, als ein aus- bleibender Lernerfolg eindeutig korrekto nachzuweisen ist.
2. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, so ist er zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen verpflichtet.
§ 6 Gewährleistung
1. Beanstandungen an der erbrachten Dienstleistung hat der Auftraggeber dem Anbieter schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Mängel mitzuteilen. Der Anbieter entscheidet kurzfristig, ob die geschilderten Mängel erheblich und daher innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen sind. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
2. Bei den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn dem Anbieter Beanstandungen nicht innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Lieferung bzw. nach erbrachter Leistung mitgeteilt werden.
3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, haftet der Anbieter nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Er haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder im Fall von technischen Betriebsstörun- gen, Streik oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz werden maximal 40 % vom Auftragsvolumen festgesetzt.
4. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, fal- sche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
5. Bei allen eingereichten Dokumenten geht der Anbieter davon aus, dass der Auftraggeber rechtmä- ßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz
1. Der Anbieter sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Dokumente zu. Die Mitarbeiter und Honorarkräfte von korrekto sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter anderem zur Sicherung der Rückübersen- dung oder Rückübermittlung der Dokumente, Sicherungskopien anzufertigen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag aufzubewahren.
3. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Oberhausen / Rheinland, NRW, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Ver- tragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist - Oberhausen. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbe- stimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständig-keit der Bestimmungen entsprechend.
4. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Stand: 30.12.2005